Notfunk

Der Notfunk ist ein wichtiges Thema im Amateurfunk. Nicht ohne Grund findet sich in der Satzung des DARC e.V. unter Vereinszweck „die Unterstützung der Behörden beim Aufbau von Nachrichtenverbindungen in Katastrophenfällen, und zwar unter Ausschluss gesellschaftlicher Unterschiede sowie politischer, militärischer oder kommerzieller Zwecke“

Um der aktuellen Entwicklung im Bereich Notfunk Rechnung zu tragen arbeiten wir aktuell an einem neuen Konzept. Dieses werden wir hier in Kürze vorstellen.

Ansprechpartner für den Notfunk im T08 ist Norbert, DO9NUT. 

Das Wichtigste zum Amateurfunk in Kürze

Amateurfunk ist in Deutschland ein gesetzlich geregelter Funkdienst. Funkamateure werden, bevor sie ihre Lizenz erhalten, amtlich geprüft und müssen neben Gesetzeskunde und Betriebstechnik, auch physikalische und geophysikalische Kenntnisse nachweisen. Nicht verwechselt werden sollte der Amateurfunk mit CB- oder Jedermann-Funk.

Amateurfunk ist Experimentalfunk, Funkamateure haben den Ehrgeiz, Funkverbindungen herzustellen, auch dann, wenn im normalen Funk nichts mehr geht. Dazu entwickeln sie Geräte, Verfahren und Software, die Funksignale aus dem Rauschen oder aus Störungen herausfiltern und damit für Telegrafie, Sprache, Text- oder Bildübertragung auch über sehr grosse Entfernung nutzbar machen.

Aber nicht nur das, Funkamateure stellen sich auch in den Dienst der Allgemeinheit. Neben der Jugendarbeit durch Ausbildung oder sportliche Wettkämpfe engagieren sich viele Funkamateure im Bevölkerungsschutz als Helfer in Hilfsorganisationen oder in einer eigenen Notfunkgruppe.

2 Millionen Funkamateure weltweit, davon über 75.000 allein in Deutschland können im Notfall Hilfe rufen oder bei Rettungsund Hilfsmassnahmen unterstützen. Vor allem, wenn Telefon-, Handy- und Internetverbindungen zusammengebrochen sind, ist die Hilfe der Funkamateure häufig die einzige Verbindung zu Polizei und Hilfsorganisationen.

Notfunkgruppen der Funkamateure sind in vielen Ländern fester Bestandteil des staatlichen Katastrophenschutzes. In Deutschland entstehen in vielen Regionen ebenfalls Gruppen, die den Katastrophenschutzbehörden und Hilfsorganisationen notfalls mit Funkverbindungen zur Seite stehen.

Das Wichtigste zum Notfunk in Kürze

Da der DARC keine Hilfsorganisation ist, gilt
Funkhilfe muss grundsätzlich freiwillig und amateurfunkspezifisch sein – Funkhilfe in organisierter Form bedarf einer ausdrücklichen und offiziellen Anforderung durch die BOS-Behörden (gilt nicht für spontane Funkhilfe)

Vorschlag für einen UKW-Notfunk-Koffer
– Hand- /Mobilfunkgerät für 2m / 70cm
– Antenne mit Magnetfuss und Kabel für 2m / 70cm
– Externes Mikrofon, Kopfhörer
– Zusatzakkus für mindestens 4 Stunden Betriebszeit

Vorschlag für einen KW-Notfunk-Koffer
– Mobilfunkgerät für 80m und 10m mit 12V-Versorgung
– Externes Mikrofon, Kopfhörer
– Antennenanpassgerät
– Drahtantenne(n) mit 10m und 20m Speiseleitung
– 2 Steck- oder Schiebemasten
– alternativ: mobile Funkantenne
– Autoakku oder Notstromaggregat mit Treibstoff

Persönliche Ausrüstung
– Schreibzeug und Papier
– Wetterfeste Kleidung
– Kurzzeitverpflegung (Schokoriegel, Getränke)
– Lizenzurkunde, Personalausweis etc.

Stellen Sie sich auch eine Notfall-Ausrüstung zusammen
Lebensmittel, Hygieneartikel, Medikamente, Taschenlampe – nach der Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“ vom „Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ zusammen. Informationen unter http://www.bbk.bund.de oder Tel. 022899-550-0

Die Notfunk-Frequenzen

UKW Modulation KW Modulation
145,500 MHz/Kanal S20 FM 3.760 kHz [LSB] (Region I)
433,500 MHz [FM] {=LPD-Kanal 18} 7.110 kHz [LSB] (Region I)
    14.300 kHz [USB] (weltweit)
    18.160 kHz [USB] (weltweit)
    21.360 kHz [USB] (weltweit)

Und die bekannten Relais mit Notstromversorgung, Rundspruch bei distriktsweiten Ereignissen auf 3.640 kHz [LSB]

Im Falle eines Notrufs

Sollten Sie auf den Bändern des Amateurfunks einen Notruf hören, sammeln Sie Informationen mit den „fünf W’s“:

  1. Wann? (Datum, Uhrzeit, Frequenz)
  2. Wo? (Ort des Notfalls)
  3. Was? (Was ist passiert, was muss getan werden?)
  4. Wie? (Wie kann geholfen werden?)
  5. Wer? (Wer ist in der Lage zu helfen?)

Verhaltensregeln

  • Wenn Sie einen Notruf aufnehmen, gehen Sie auf Standby beobachten Sie den Verkehr und schreiben alles mit, was Sie hören
  • Gehen Sie nicht auf Sendung bevor Sie sicher sind, dass Sie helfen können
  • Verlassen Sie die Frequenz nicht bevor Sie sicher sind, dass Sie nicht helfen können, dass jemand anderes hilft oder der Notverkehr beendet ist. Das Ende wird von der notrufenden Station bestimmt.
  • Befolgen Sie die Anweisungen, die Ihnen die Leitstation (wenn vorhanden) oder die notrufende Station gibt
  • Übermitteln Sie Meldungen wörtlich (möglichst schriftlich) an die adressierte Stelle oder die mit Notfall- oder Hilfsmassnahmen betraute Organisation (in Deutschland – Polizei 110 oder Feuerwehr 112)

Informieren Sie die Lizenzbehörde und den Notfunkreferenten über den Not- und evtl. Drittenverkehr und denken Sie daran, dass eine Publikation des Notverkehrs dem Amateurfunk insgesamt hilft.